Strafverteidiger und Rechtsanwalt in Wien

auch kurzfristige Termine möglich

Rechtsanwalt und Strafverteidiger in ganz Österreich

Sie haben strafrechtliche Problemen, wenn Sie eine Ladung als Beschuldigter oder eine Aufforderung zur Rechtfertigung erhalten haben, empfiehlt es sich so früh als möglich einen Rechtsanwalt zu kontaktieren.

Insbesondere wenn die Untersuchungshaft (über ein Familienmitglied) verhängt worden ist oder eine Festnahme erfolgt ist, so ist oft schneller Handlungsbedarf notwendig. 

Kontaktieren Sie uns so früh als möglich und profitieren Sie von jahrelanger Erfahrung.

Bei strafrechtlichen Anfragen sind wir bemüht uns so früh als möglich bei Ihnen zu melden – auch am Wochenende!

+43 677 628 15502

Strafverteidiger in Wien

Ladung als Beschuldigter erhalten?

Sie haben eine Ladung als Beschuldigter erhalten? Es ist zu empfehlen so früh wie möglich einen Rechtsbeistand beizuziehen.

Festnahme und Untersuchungshaft

Ich biete Ihnen möglichst rasche Hilfe im Falle einer bereits erfolgten Festnahme. In vielen Fällen lässt sich durch eine anwaltliche Intervention die Freilassung bewirken.

Verrechnung

In vielen Fällen im Bereich Strafrecht kann ich ein Pauschalhonorar für das erstinstanzliche Verfahren anbieten.

effiziente Verteidigung

Wir erarbeiten möglichst rasch die bestmögliche Verteidigungsstrategie für das weitere Strafverfahren.

Strafverteidigung mit Strategie.

Auf diese Rechtsgebiete sind wir spezialisiert.

Delikte gegen Leib und Leben

leichte und schwere Körperverletzung, Notwehr, Verletzungen im Straßenverkehr, Fahrlässigkeitsschuld, etc.

Suchtmitteldelikte

Suchtgifthandel, Grenzmenge, Vorbereitungsdelikte, Eigengebrauch, Therapie statt Strafe, etc.

Verleumdung & falsche Zeugenaussage

beharrliche Verfolgung

Vermögens- und Wirtschaftsdelikte

Betrug, betrügerische Krida, Diebstahl, Einbruchsdiebstahl, Untreue, Gewerbsmäßigkeit, etc.

Opfervertretung

Vertretung von Opfern im Strafprozess, Durchsetzung von Privatbeteiligtenanschlüssen

Widerstand gegen die Staatsgewalt

Jugendstrafrecht

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